GRIES Umweltservice

Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU):

Die Voruntersuchung der Umweltverträglichkeit soll zeigen, welches voraussichtlich die wichtigen Fragen sind, die in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantwortet werden müssen und welches die unwichtigen. So soll mit geringem Aufwand garantiert werden, dass in der UVP einerseits nichts Wichtiges vergessen wird und andererseits nichts Unwichtiges in den Vordergrund gerückt wird.

Wenn die Voruntersuchung zeigt, dass die Umweltauswirkungen der geplanten Anlage nicht erheblich sind, die Anlage also den Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht, so genügen die Ergebnisse der Voruntersuchung für das Erstellen des UV-Berichts. Die Hauptuntersuchung entfällt damit (Art. 8 Abs. 2 UVPV). Die Berichterstattung kann sich somit bei kleineren, unproblematischen Vorhaben auf einen Voruntersuchungsbericht beschränken.

Sind aber aufgrund der Voruntersuchung erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten, so muss der Gesuchsteller bei der Umweltschutzfachstelle ein Pflichtenheft für die Hauptuntersuchung vorlegen. In diesem Fall stellt das Resultat der Voruntersuchung im Wesentlichen die Vorgaben für die Hauptuntersuchung dar. Die Ergebnisse der Hauptuntersuchung werden vom Gesuchsteller im UV-Bericht niedergeschrieben.

Welche Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Voruntersuchung bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG aufgeführt. Dabei ist für alle mit einem "X" gekennzeichnete Vorhaben zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Bei Vorhaben, die mit einem "A" bzw. "S" gekennzeichnet sind, ist im Wege einer Vorprüfung im Einzelfall anhand der Kriterien der Anlage 2 des UVPGs vorab durch die zuständige Behörde zu klären, ob es einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Dabei ist zu berücksichtigen, ob es sich um ein Neubauvorhaben, die Änderung eines bestehenden Vorhabens oder aber um ein "kumulierendes Vorhaben" handelt.